Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Hitzewellen nehmen zu

Durch die Erderhitzung nehmen Wetterextreme, wie Starkregen, Stürme und, wie derzeit stark bemerkbar, Hitze zu. Im Zeitraum der Jahre 1971 bis 1991 gab es in den meisten Österreichischen Landeshauptstädten fünf bis elf Hitzetage mit über 30 Grad. Zwischen den Jahren 1991 bis 2020 waren es bereits 16 bis 22 Hitzetage und Höchstwerte bei über 40. Eine Studie der ETH Zürich rechnet in Wien im Jahr 2050 mit Temperaturen wie heute im nordmazedonischen Skopje. Für Kärnten wird bis zum Jahr 2100 mit einem Anstieg von bis zu 4,2 Grad Celsius im Jahresmittel gerechnet. Das hat gravierende Folgen. Mit der Zunahme von Hitzetagen treten auch vermehrt gesundheitliche Risiken auf.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

Aus der Praxis - Ulrike Jehle

Erreichbarkeit als Planungsbasis

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