Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Klimawandelanpassung in Gemeinden und Städten

Die Temperatur in Österreich ist seit 1900 um rund 3,1 °C gestiegen – mehr als doppelt so stark wie im globalen Durchschnitt. Die Zahl der Menschen, die von Hitze gesundheitlich belastet werden, steigt. In Österreichs Gemeinden und Städte ist die Anpassung der Straßen und des öffentlichen Raums an den Klimawandel zu beschleunigen, wurde am 26. November 2025 bei einer online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung von den Expertinnen und Experten betont.

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Foto von Praterstraße in Wien

Rückbau von Straßen als Chance

Viele Straßen sind überdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß. Ihre Sanierungen können dazu genützt werden, neue Rad- und Gehwege anzulegen oder Flächen zu entsiegeln. Viele Gemeinden in Österreich setzen das bereits um.

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