Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

Zurück zur Übersicht

Aus der Forschung – Ilil Beyer Bartana

Mehr Platz für aktive Mobilität führt zu mehr Nutzung

Mehr dazu

VCÖ-Fachveranstaltung: Klimawandelanpassung in Gemeinden und Städten

Die Temperatur in Österreich ist seit 1900 um rund 3,1 °C gestiegen – mehr als doppelt so stark wie im globalen Durchschnitt. Die Zahl der Menschen, die von Hitze gesundheitlich belastet werden, steigt. In Österreichs Gemeinden und Städte ist die Anpassung der Straßen und des öffentlichen Raums an den Klimawandel zu beschleunigen, wurde am 26. November 2025 bei einer online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung von den Expertinnen und Experten betont.

Mehr dazu
Foto von Praterstraße in Wien