Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Katja Schechtner - direkt gefragt

Das VCÖ-Magazin sprach mit der Mobilitäts- und Urbanitätsforscherin Katja Schechtner über die von ihr gemeinsam mit Wojciech Czaja kuratierte Open-Air-Ausstellung „FRAUEN BAUEN STADT“, die bis 15. Oktober 2021 in der Seestadt Aspern in Wien zu sehen ist. Sie erklärt, was den speziellen weiblichen Blick in der Stadtplanung ausmacht, warum dabei der Weg wirklich das Ziel ist und wie ihr langjähriges internationales Arbeiten ihren Blick auf Planung, Verkehrsplanung und auch auf Österreich verändert hat.

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Blick zurück aus der Zukunft - Nicht für die Ewigkeit

Nicht für die Ewigkeit - Kommentar von Willi Nowak, VCÖ-Geschäftsführung

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