Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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Miteinander im Straßenraum bewährt sich

Für zukunftsfähige Verkehrslösungen braucht es initiative Menschen und Mut zur Veränderung in den Behörden - wie zwei Beispiele aus Deutschland und Vorarlberg zeigen.

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Durch Parkraumbewirtschaftung urbane Lebensqualität erhöhen

Wien wird bis zum Jahr 2040 klimaneutral, die CO2-Emissionen des Verkehrs werden ebenso wie die Anzahl der nach Wien mit dem Auto Einpendelnden bis zum Jahr 2030 halbiert, bis zum Jahr 2025 werden 25.000 neue Bäume im Straßenraum gepflanzt, Asphaltflächen werden zugunsten von Grünraum und Wasserflächen aufgebrochen – steht im Koalitionsabkommen der neuen Wiener Stadtregierung. Klingt nicht nur gut, sondern ist auch unverzichtbar, um die sich verschärfende Klimakrise in der Stadt bewältigen zu können.

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Grafik: VCÖ 2021