Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

Zurück zur Übersicht

In Brüssel wird Gehen wichtig

Über ein Jahrhundert lang lag in Brüssel der verkehrsplanerische Fokus auf dem Schnell- und Kfz-Verkehr.

Mehr dazu
Foto: Fußgängerzonen in Brüssel

Zentrale Begegnungszone

Pöchlarn in Niederösterreich mit rund 3.900 Einwohnenden setzte nach dreijähriger Planungsphase mit breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 bis 2014 eine die Altstadt umfassende Begegnungszone um.

Mehr dazu
Foto: Begegnungszone in Pöchlarn