Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

Zurück zur Übersicht

Grünflächen gegen Hitze brauchen Platz

Da die Klimakrise den Trend zu mehr Hitzetagen fortsetzen wird, arbeiten Städte und Forschungseinrichtungen an Maßnahmen zur Klimawandelanpassung. Insbesondere sollen mehr Grünflächen, Bäume und Fassadenbegrünung urbane Hitzeinseln und die Folgen von Starkregen reduzieren. Derzeit beansprucht der Kfz-Verkehr für Fahrbahnen und Stellplätze besonders im dicht verbauten Stadtraum viel von dem knappen Platz, der für Bepflanzungen, Entsiegelung der Böden oder Vernetzung von Grünräumen dringend gebraucht wird. Das zeigt, wie wichtig es für das urbane Mobilitätssystem ist, dass Verkehrsmittel nicht nur emissionsfrei sondern auch platzsparend sind, wie der Öffentliche Verkehr, Gehen, Radfahren und Sharing-Systeme.

Mehr dazu