Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

Zurück zur Übersicht

Mobilität für ältere Menschen sichern

Die Zahl der älteren Menschen wächst rasch. Es braucht niedrigere Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, einfach nutzbare öffentliche Verkehrsmittel und eine Umgebung, die einen Alltag ohne Auto ermöglicht.

Mehr dazu

VCÖ-Magazin 2025-03 Selbständige und gesunde Mobilität im Alter fördern

Für die Anpassung des Verkehrssystems an den demographischen Wandel ist die Förderung von selbständiger Mobilität zentral. Besonders wichtig im Alter: niedrigere Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, passende Infrastruktur und attraktiver Öffentlicher Verkehr.

Mehr dazu