Unerwünschte Nebenwirkungen einer E-Bike-Helmpflicht

Radahren Graz Foto (c) Irene Bittner

Eine Helmpflicht fürs Fahren mit Elektrofahrrädern kann negative Folgen für Unfallopfer haben. Es gibt wirksamere Maßnahmen, um die Sicherheit für das Radfahren zu erhöhen.

Der Elektromotor verlängert die Reichweite des Fahrrads und ermöglicht es etwa Pendlerinnen und Pendlern längere Arbeitswege mit dem Fahrrad zu fahren. In den vergangenen Jahren haben viele ein Jobrad genommen und leisten damit einen Beitrag zur Reduktion von Staus. Ältere Menschen wiederum können dank des Elektrofahrrads länger mit dem Fahrrad mobil sein, auch weitere oder hügelige Strecken zurücklegen. Obwohl nicht im Regierungsprogramm enthalten, steht nun eine Helmpflicht für Elektrofahrräder und E-Scooter zur Diskussion. Das Tragen eines Helms ist zu empfehlen. Eine Helmpflicht führt aber zu juristischen und versicherungstechnischen Risiken. Auch wenn man mit dem E-Bike völlig unverschuldet etwa von einem Pkw oder Lkw niedergefahren wird, würde man weniger Schmerzengeld bekommen, wenn kein Helm getragen wurde. Mit einer Bewusstseinskampagne kann die Helmtragequote erhöht werden. Es kann gezeigt werden, wie ein Helm richtig zu tragen ist. Falsch getragene Helme schützen nicht ausreichend. Im Vorjahr kamen im Straßenverkehr in Österreich 20 Personen mit Elektrofahrrad ums Leben, jeder zweite erlitt trotz Radhelms tödliche Verletzungen. In vielen Unfallsituationen hängt die Verletzungsschwere vom Unfallgegner ab: von dessen Geschwindigkeit, von Größe und Gewicht des Kraftfahrzeugs, etwa ob es ein Kleinwagen oder ein Lkw ist.

Radwege und niedrigere Tempolimits retten Menschleben

Es gibt viel wirksamere Maßnahmen für mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrende. Die wichtigste Maßnahme ist eine gute Radinfrastruktur. Im Vorjahr passierte kein einziger tödlicher E-Bike- Unfall auf einem Radweg. Eine zweite wichtige Maßnahme sind niedrigere Tempolimits. Neun der elf tödlichen E-Bike-Unfälle im Ortsgebiet passierten auf Straßen, wo mehr als 30 km/h erlaubt waren. Eine Helmpflicht würde auch das Ende von Sharing-Angeboten mit Elektrofahrrädern bedeuten. In den vergangenen Jahren haben zudem einige Städte E-Scooter-Sharing als Zubringer zum Öffentlichen Verkehr eingeführt. Diese Mobilitätsangebote würden mit einer Helmpflicht wegfallen. Kaum jemand wäre bereit, von anderen verwendete, verschwitzte Helme zu tragen. Auch bei E-Scooter gibt es bessere Lösungen, etwa indem das Tempo auf 20 km/h gedrosselt wird.

>> Ausführlichen Beitrag lesen unter www.vcoe.at/briefings

Zurück zur Übersicht

Menschengerechtes Verkehrssystem heißt: Tempo 30 innerorts zum Standard machen

Im Jahr 1992 war die Stadt Graz mit der Umsetzung von flächendeckendem Tempo 30 mit Ausnahme der Hauptstraßen internationale Vorreiterin. Zahlreiche Städte in Österreich, etwa Dornbirn, Leoben und Mödling sowie international, wie Grenoble, Helsinki, Lille, Zürich oder Barcelona sind dem Beispiel gefolgt. Zuletzt setzte Brüssel zu Beginn des Jahres 2021 Tempo 30 im verbauten Gebiet als Standard, Tempo 50 wurde zur beschilderten Ausnahme. Im Jahr 2020 wurde in den Niederlanden im Parlament beschlossen, flächendeckend Tempo 30 einführen zu wollen. Seit 11. Mai 2021 ist dies in Spanien als erstem EU-Staat Realität, landesweit gilt Tempo 30 im Ortsgebiet auf Straßen mit einer Kfz-Fahrbahn je Richtung, Tempo 20 auf Straßen mit nur einer Fahrbahn. In Österreich wird derzeit an einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) gearbeitet. Es lässt sich mit Hinblick auf die lokale Lebensqualität sowie Verkehrssicherheit kaum begründen, warum Österreich dem spanischen Beispiel nicht folgen sollte.

Mehr dazu
Grafik: VCÖ 2021

Schnell mit dem Rad zur Arbeit

Radschnellwege machen den Weg zu Arbeit und Bildung schneller und sicherer. Nicht nur in Ballungsräumen, wie Pläne in Vorarlberg und Niederösterreich zeigen. Andere Staaten sind bereits weiter.

Mehr dazu