VCÖ-History

35 Jahre VCÖ - Mobilität mit Zukunft sind 35 Jahre Einsatz für die Verkehrswende. Dabei war der VCÖ seiner Zeit oft voraus.

Bereits im Jahr 1993 widmet sich der VCÖ dem Thema Elektro-Mobilität. Es wird ein gewohnt umfassender Blick auf das Thema geworfen und dargestellt, welche Probleme Elektro-Autos  verringern können (Abgasemissionen) und welche nicht, nämlich das Platzproblem in den Städten. Gerade mal 100 Elektro-Autos gab es damals in Österreich, heute sind es bereits 150.000.

Ebenfalls im Jahr 1993 ist es der VCÖ, der erstmals die externen Kosten des Verkehrs thematisiert: Kosten, wie Gesundheits- und Umweltschäden durch Abgase, Lärm und Unfälle, die nicht die Verursachenden bezahlen, sondern die der Allgemeinheit verrechnet werden. „Die externen Kosten sollten internalisiert, also den Verursachenden verrechnet werden. Die Einnahmen sollen der Bevölkerung als Ökobonus rückerstattet werden“, hieß es damals. 29 Jahre später im Jahr 2022 wurde das erste Mal der Klimabonus ausbezahlt, der von der CO2-Bepreisung gespeist wird.

Ein Verkehrssystem, das die Menschen nicht krank macht, sondern deren Gesundheit stärkt, war dem VCÖ von Anfang an ein großes Anliegen. Dass dauerhafter Verkehrslärm krank macht, darauf machte der VCÖ bereits Mitte der 1990er-Jahre aufmerksam, ebenso auf die Gesundheitsschäden durch die Abgase des Verkehrs, insbesondere Dieselabgase. Die große Bedeutung von Gehen und Radfahren für eine gesunde, kostengünstige und umweltverträgliche Mobilität hob der VCÖ schon damals in den Handbüchern „Vorrang für Fußgänger“ und „Straßen zum Radfahren“ hervor.

Wie können die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrs reduziert werden? Das zeigte der VCÖ im Jahr 1997 in der Publikation „Klimafaktor Mobilität“. Stärkung der Ortskerne statt Zersiedelung – ein Vorschlag, der auch heute leider noch aktuell ist. Und es wurde vor den Folgen des massiven Straßenausbaus gewarnt: „Die in den Straßenbau investierten Milliarden verhindern, dass die Verkehrs- und Klimaziele Österreichs erreicht werden können.“  

Ebenfalls im Jahr 1997 erschien die VCÖ-Publikation „Flugverkehr – Wachstum auf Kosten der Umwelt“.  „Verschärft wird das Umweltproblem Flugverkehr durch Steuerprivilegien sowie direkte und indirekte Subventionen, die den Flugboom künstlich anheizen.“ Gilt auch heute noch, so wie die Aussage des damaligen Umweltministers Martin Bartenstein: „Es ist völlig unverständlich, ja geradezu absurd, dass Flugbenzin im Gegensatz zu anderen fossilen Treibstoffen nicht besteuert wird.“

Ein Verkehrssystem, das die Menschen nicht krank macht, sondern deren Gesundheit stärkt, war dem VCÖ von Anfang an ein großes Anliegen. Dass dauerhafter Verkehrslärm krank macht, darauf machte der VCÖ bereits Mitte der 1990er-Jahre aufmerksam, ebenso auf die Gesundheitsschäden durch die Abgase des Verkehrs, insbesondere Dieselabgase. Die große Bedeutung von Gehen und Radfahren für eine gesunde, kostengünstige und umweltverträgliche Mobilität hob der VCÖ schon damals in den Handbüchern „Vorrang für Fußgänger“ und „Straßen zum Radfahren“ hervor.

 

 

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VCÖ-Factsheet: Klimakrise nur mit wenig Flugverkehr zu bewältigen

Der Flugverkehr hat bis zu Beginn des Jahres 2020 stark zugenommen und ist im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln besonders klimaschädlich. Dennoch wird Flugverkehr in der EU und in Österreich stark subventioniert. Um die Erderhitzung bremsen zu können, ist der Flugverkehr auf ein ökologisch verträgliches Maß zu begrenzen.

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Ökosoziale Steuerreform: Wann, wenn nicht jetzt?

Wir erleben den größten wirtschaftlichen Strukturbruch seit Jahrzehnten. Die finanzielle Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand ist bereits jetzt mehr als doppelt so groß, wie nach der Finanzkrise 2008-2009. Weitere Konjunkturbelebungsmaßnahmen sind absehbar. Wann, wenn nicht jetzt, sind zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen? Ein Baustein dieser Rahmenbedingungen ist die vereinbarte ökosoziale Steuerreform. Im Bereich Verkehr wird an Teil 1 (Flugticketabgabe, NoVA, Lkw-Maut, Dienstwagen-Privileg, Pendelpauschale und Tanktourismus) bereits gearbeitet. Im Sinne der Planungssicherheit sollte auch der für das Jahr 2022 angekündigte Teil 2 der ökosozialen Steuerreform vorgezogen werden – der beinhaltet die Umsetzung einer CO2-Bepreisung. Österreich muss dabei das Rad nicht neu erfinden, den Praxistest haben zahlreiche andere Staaten bereits erfolgreich bestanden.

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