Verkehr in Europa

Wasserstoff sparsam einsetzen

Von Ulla Rasmussen VCÖ-Verkehrspolitik

Die Europäische Kommission hat eine Wasserstoff-Strategie präsentiert. Das Gute daran: Der Bedarf für grünen Wasserstoff wird unterstrichen. Das Schlechte daran: Es wird nicht ausschließlich von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen geschrieben, sondern auch von „low-carbon“ Wasserstoff. Und dann sind wir schnell wieder in der mühsamen Definitionsmühle, die wir von der Agro-Kraftstoff-Beimischung kennen: Was ist low-carbon? Welche unbeabsichtigten Effekte werden berücksichtigt? Und wie low-carbon muss es sein, um zum Ziel beizutragen? Denn das Entscheidende ist: Trägt eine Maßnahme tatsächlich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bei? Die Strategie skizziert mehrere Einsatzmöglichkeiten des Wasserstoffs und erfreulicherweise ist der Pkw-Bereich nicht dabei. Der Fokus wird vor allem auf Schifffahrt und Flugverkehr gelegt, wo der batterie-elektrische Antriebe keine Option zur Dekarboniserung sind. Das ist wichtig, denn naturverträglich erzeugte, erneuerbare Energie ist ein wertvolles Gut und wir haben damit sorgsam umzugehen. Das heißt wegen des schlechten Nutzungsgrades im Vergleich zum batterie-elektrischen Antrieb, dass Wasserstoff und E-Fuels im Verkehr nur dort zu verwenden sind, wo es anders wirklich nicht geht. Aus heutiger Sicht eben in Schifffahrt und Flugverkehr.

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VCÖ zu Budget: Vergebene Chance für energieeffizientere, sozialere und umweltfreundlichere Mobilität

VCÖ (Wien, am 10. Juni 2026) – Das heute von Finanzminister Markus Marterbauer vorgestellte Budget ist aus Verkehrssicht enttäuschend, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ in einer ersten Reaktion fest. Das Budget sieht zahlreiche Kürzungen bei energieeffizienter Mobilität vor, bei E-Mobilität, beim Radverkehr und auch beim Öffentlichen Verkehr. Beim Klimaticket droht eine weitere Preiserhöhung. Gleichzeitig bleiben im Jahr 2027 die klimaschädlichen Subventionen, die laut WIFO bis zu 5,7 Milliarden Euro pro Jahr betragen, unberücksichtigt. Erst im Jahr 2028 sollen sie geringfügig, um 0,15 Milliarden Euro reduziert werden, wie diese unzureichende Reduktion erfolgen soll, bleibt vorläufig unbeantwortet.

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