Verkehrsberuhigung ist am Schulweg besonders wichtig

Porträtfoto von Katharina Jaschinsky
Katharina Jaschinsky, VCÖ-Verkehrspolitik

494 Kinder wurden im Vorjahr in Österreich am Schulweg verletzt. 100 davon sogar auf einem Schutzweg. Das obwohl erstens in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, dass sich ein Fahrzeug einem Schutzweg „nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern darf, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“ (StVO § 9) und zweitens Kinder aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. Das heißt: Wenn ersichtlich ist, dass ein Kind oder mehrere Kinder die Straße queren möchten, dann ist ihnen das zu ermöglichen, auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt (StVO § 29a).

Der Schulweg ist eine wertvolle Chance für Kinder, Verkehrskompetenz zu lernen, regelmäßig zu üben und sich eigenständig im Straßenverkehr zu bewegen. Werden Kinder mit dem  Auto zur Schule chauffiert, wird ihnen diese Chance genommen. Hingegen lernen Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen, Gefahren einzuschätzen, Ampeln richtig zu nutzen und auf den Verkehr zu achten. Fähigkeiten, die ihnen auch auf den Freizeitwegen zugutekommen. Zudem fördert ein bewegungsaktiv zurückgelegter Schulweg die Gesundheit und das Selbstbewusstsein der Kinder.

Die Verkehrsplanung in den Städten und Gemeinden ist gefordert, Bedingungen zu schaffen, damit Kinder selbständig und sicher zur Schule kommen können. Oft fokussieren sich Maßnahmen nur auf das direkte Umfeld vor der Schule. Doch der Schulweg umfasst den gesamten Weg von zu Hause bis zur Schule – und ebenso den Heimweg.

Deshalb sind Maßnahmen am gesamten Schulweg der Kinder wichtig. Umfassende Verkehrsberuhigung schafft ein sicheres Umfeld. Weniger Autos, geringeres Tempo und sichere Geh- und Radwege sorgen dafür, dass Kinder einen sicheren und gesunden Start in den Tag haben.

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VCÖ warnt vor negativen Folgen einer Helmpflicht für Elektrofahrräder und E-Scooter

VCÖ (Wien, 21. August 2025) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ warnt vor den negativen Auswirkungen einer Helmpflicht fürs Fahren mit Elektrofahrrädern und E-Scootern. Damit würden Unfallopfer automatisch Teilschuld bei Unfällen bekommen, sobald sie keinen Helm tragen, sogar dann, wenn sie von einem  Raser oder Alkolenker niedergefahren werden. Eine Helmpflicht würde zudem das Ende von E-Bike- und E-Scooter-Sharing bedeuten und damit das Mobilitätsangebot für die Bevölkerung verringern. Vor allem aber gibt es deutlich wirksamere Maßnahmen, um die Sicherheit für das Fahren mit Elektrofahrrädern und mit E-Scootern zu erhöhen, betont der VCÖ. Neben einer Bewusstseinskampagne für das Helmtragen, ist vor allem die Infrastruktur für den Radverkehr rasch und deutlich zu verbessern.

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