Verkehrsberuhigung schafft Lebensqualität

Lina Mosshammer, VCÖ-Verkehrspolitik

Warum sind Kinder immer weniger draußen? Die hohen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs in Städten und Ortszentren schränken den Bewegungsspielraum ein. Kinder sind seltener selbständig unterwegs, und das hat Auswirkungen auf ihre Entwicklung. Es gibt noch viele weitere Gründe, wieso eine Temporeduktion sinnvoll ist, von der höheren Sicherheit, über weniger Lärm bis hin zu mehr Platz und Lebensqualität für Alle.

Tempo 30 ermöglicht auch den Öffentlichen Raum neu zu gestalten

Neu ist die Idee nicht. Die Stadt Graz hat seit über 30 Jahren flächendeckend Tempo 30 in allen Nebenstraßen und weitet dieses nun auf einigen Hauptstraßen aus. Und international setzen immer mehr Städte auf Tempo 30. Bordeaux, Beglés, Brüssel und Helsinki sind nur einige Beispiele, die mit Tempo 30 mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität schaffen. Die Ergebnisse zeigen den Erfolg. Im spanischen Pontevedra gilt seit dem Jahr 2009 Tempo 30 und Gehen hat hier den Vorrang. Seither gab es keinen einzigen Verkehrstoten im Zentrum und die CO2- Emissionen konnten um 70 Prozent reduziert werden.

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VCÖ: Im Vorjahr fast zwei Drittel der Verkehrstoten auf Freilandstraßen

VCÖ (Wien, 12. Mai 2026) – 253 Menschen verloren im Vorjahr bei Verkehrsunfällen auf Freilandstraßen ihr Leben, damit waren 63 Prozent der Verkehrstoten in Österreich auf Freilandstraßen zu beklagen, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Fast die Hälfte dieser Todesopfer waren Pkw-Insassen, fast 30 Prozent Motorradfahrer. Und: Es verunglückten auf Freilandstraßen sechsmal so viele Männer tödlich wie Frauen. Der VCÖ fordert ein Maßnahmenpaket für sichere Freilandstraßen, unter anderem mit dem Rückbau von Raserstrecken, Tempolimit 80 statt 100, verstärkten Tempokontrollen sowie baulich getrennten Geh- und Radwegen entlang von Freilandstraßen.

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Foto: Kleines Kreuz mit Kerzen neben einer Freilandstraße

VCÖ: Vieles neu macht der Mai bei E-Scooter, E-Bikes, Klimaticket und automatisierte Zufahrtskontrollen

VCÖ (Wien, 29. April 2026) – Mit 1. Mai tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft, die einige Neuerungen bringt. So müssen E-Scooter mit Blinkern, Lichtanlage und Klingel ausgerüstet sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern, für das Fahren mit E-Bikes gilt diese bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zudem können Städte nun kamerabasierte Zufahrtskontrollen einführen. Europaweit haben bereits rund 500 Städte kamerabasierte Zufahrtskontrollen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Und es gibt neu ein zweimonatiges Schnupper-Klimaticket für das Fahren mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich.

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