Verkehrsflächen werden wieder öffentlicher Raum

Foto: Autofreier Tag auf einer Straße, welche nun von vielen radfahrenden und gehenden Personen genutzt wird

Begonnen haben die Sunday Streets als Ciclovía im Jahr 1974 in Bogota, Kolumbien. Mittlerweile werden jeden Sonntag 120 Kilometer der Straßen der Stadt für den Kfz-Verkehr gesperrt. Sie gehören dann allen, die nicht motorisiert unterwegs sind, mit Fahrrädern, zu Fuß, mit Rollstühlen, Skateboards, Scootern oder Rollschuhen. Fitnessangebote, Musik und Speisen entlang des Weges machen das Event zur großen Party für die Bewohnerinnen und Bewohner. Ähnliche autofreie Sonntage finden mittlerweile weltweit statt, unter anderem in Paris, Berlin, Dresden und Brüssel.
Auch der Parking Day, jeden dritten Freitag im September, propagiert die temporäre, kreative Neunutzung des öffentlichen Raums, indem Pkw-Abstellplätze in Städten auch anders bespielt werden. Im Jahr 2005 wurde dieses Projekt in San Francisco gestartet und findet seither Nachahmung in vielen Staaten, in Österreich etwa in Wien und Graz.

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VCÖ: Öffi-Angebot in Österreichs 124 regionalen Zentren weist große Unterschiede auf

VCÖ (Wien, 10. November 2023) – Während in 20 der 124 regionalen Zentren Österreichs mehr als 150 Züge pro Werktag halten, sind zwölf regionale Zentren gar nicht mit der Bahn erreichbar, wie eine aktuelle VCÖ-Studie zeigt. Gegenüber dem Jahr 2019 ist in 90 regionalen Zentren die Zahl der Zughalte gestiegen. Mit Linienbussen sind alle regionalen Zentren erreichbar, in jedem dritten gibt es ein Mikro-ÖV Angebot. Die Mobilitätorganisation VCÖ fordert mehr öffentliche Verkehrsverbindungen für die Regionen sowie eine Rad-Infrastruktur-Offensive, da auch in den Regionen viele Alltagswege kurz sind. Bis zum Jahr 2030 soll eine flächendeckende Mobilitätsgarantie in Österreich umgesetzt werden.  

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Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen.

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Bild eines Fahrrads