Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Gelegenheitsfenster zur Umgestaltung nutzen

Um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen hat die deutsche Stadt Brühl im Jahr 2025 ein Schwammstadt-Konzept mit 17 Maßnahmen beschlossen, von Entsiegelungsleitlinien, über die Schaffung fachbereichsübergreifender Planung, bis zu Bewusstseinsbildung und Anpassung von baulichen Mindeststandards.

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Elektronisches Schild bei Zufahrtskontrolle für Pkw in Mailand

VCÖ: Großes Potenzial für verstärkten Klimaschutz im Verkehr stärker nutzen

VCÖ (Wien, am 2. September 2026) - Der Verkehr verursachte im Vorjahr laut aktueller Prognose des Umweltbundesamts um 1,26 Millionen Tonnen weniger Treibhausgase wie im Jahr 2024. So erfreulich der Rückgang der Emissionen ist, so unerfreulich ist, dass der CO2-Ausstoß des Verkehrs mit rund 18,2 Millionen Tonnen nach wie vor sehr hoch ist, betont der VCÖ. Sowohl die Mobilität als auch der Gütertransport könnten schon heute deutlich klimafreundlicher sein als sie tatsächlich sind.  

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Auspuff eines Autos, der sichtbar Schadstoffe ausstößt