Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Renate Hammer - direkt gefragt

„Alles, was mehr Wärme in Städte bringt, muss hinterfragt werden“

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VCÖ: In Österreichs Städten sind verstärkte Maßnahmen für Klimawandelanpassung nötig

VCÖ (Wien, 15. Mai 2025) – Das Jahr 2024 war in Österreich das wärmste in der Messgeschichte, in Wien Innere Stadt gab es mit 52 so viele Hitzetage wie noch nie. Bei der heutigen VCÖ-Fachkonferenz warnte der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter vor den großen Gesundheitsschäden durch Hitze. In Österreichs Städten braucht es im Straßenraum verstärkte Begrünung sowie mehr schattenspendende Bäume. Eine zentrale Rolle, um mehr Platz für Klimawandelanpassungen zu schaffen, spielt die Mobilität, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Denn Straßen und Parkplätze beanspruchen derzeit sehr viel Fläche.

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