Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Mehr Radverkehr durch sichere Infrastruktur

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (2026) – Radfahren ist gesund, wirtschaftlich sinnvoll und gewinnt als Alltagsverkehrsmittel zunehmend an Bedeutung. Sichere Radinfrastruktur ist der entscheidende Hebel, um mehr Menschen das Radfahren zu ermöglichen und gleichzeitig bestehende Radfahrende besser zu schützen.

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Geschwindigkeitsanzeige, die anzeigt, dass zu schnell gefahren wird

VCÖ: Österreich hinkt bei neuzugelassenen E-Pkw dem europäischen Spitzenfeld hinterher

VCÖ (Wien, 5. Mai 2026) – Das europäische Spitzenfeld fährt Österreich bei den E-Pkw-Neuzulassungen auf und davon. Während in Österreich heuer im 1. Quartal 22,5 Prozent der Neuwagen Elektroautos waren, war der E-Pkw-Anteil in Finnland doppelt so hoch, in Dänemark dreieinhalb Mal so hoch und in Norwegen viereinhalb Mal so hoch, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Da in Österreich rund zwei Drittel der Neuwagen auf Firmen oder andere juristische Personen zugelassen werden, sind Anreize und Maßnahmen bei Firmenwagen essentiell, damit Österreich den E-Pkw-Anteil deutlich erhöht. Der Plan der Bundesregierung, den Sachbezug nur für Elektro-Firmenautos zu erhöhen, wäre kontraproduktiv. Es müsste daher auch der Sachbezug für Firmenwagen mit Verbrennungsmotor entsprechend erhöht werden, betont der VCÖ.

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Foto: E-Auto, welches gerade geladen wird, vor einem Feld mit Windrädern