Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Mobilitätsfaktoren Wohnen und Siedlungsentwicklung

Wohnen und Siedlungsentwicklung sind entscheidende Faktoren für die Mobilitätswende. Wie können zukünftige Siedlungserweiterungen kompakt und nahe am Öffentlichen Verkehr realisiert werden? Wie kann der Mobilitätsbedarf multimodal und auch ohne privaten Pkw-Besitz in einer hohen Qualität abgedeckt werden? Wie können Oberflächen entsiegelt werden, damit das Wohnumfeld angesichts der Klimaerhitzung eine hohe Lebensqualität gewährleisten kann? Die VCÖ-Publikation „Mobilitätsfaktoren Wohnen und Siedlungsentwicklung“ widmet sich diesen Fragen und stellt zahlreiche innovative Beispiele vor, wie Städte, Gemeinden und Bauträger diesen Herausforderungen begegnen.

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VCÖ-Factsheet: Güterverkehr auf Klimakurs bringen

Der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen – vor allem auf der Straße. Damit verbunden sind Umweltbelastungen und externe Kosten für die Gesellschaft. Um die EU-Klimaziele zu erreichen, muss der Güterverkehr rasch auf Klimakurs gebracht werden.

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Illustration: Manuela Tippl