Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ-Magazin 2020-02 Klimaverträgliches Reisen zum Standard machen

Aufgrund der Covid-19-Pandemie kam das Reisen fast zum Erliegen. Beim vorsichtig zu erfolgenden Neustart muss nun die Chance genutzt werden, den zahlreichen negativen Seiteneffekten des herkömmlichen Reiseverhaltens klimaverträglich gegenzusteuern.

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AUA-Rettungspaket: Mehr Zug, weniger Flug

Licht und Schatten zeigt aus Sicht des VCÖ das präsentierte AUA-Rettungspaket. Einige Punkte sind auch für andere Staaten beispielgebend, wie etwa die Erhöhung der Flugabgabe für Kürzest-Flüge und die Vereinbarung mit der AUA, dass alle Flüge auf Strecken, auf der die Bahn eine Reisezeit von weniger als drei Stunden hat, auf die Schiene zu verlagern sind. Den im AUA-Rettungspaket enthaltenen ökologischen Kriterien müssen weitere Schritte folgen, um Urlaubs- und Geschäftsreisen auf Klimakurs zu bringen. Denn eines ist klar: Die UN-Klimaziele sind nur erreichbar, wenn der Flugverkehr deutlich unter dem Vor-Covid-19-Niveau bleibt.

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Grafik: VCÖ 2020