Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ-Factsheet: Klimakrise nur mit wenig Flugverkehr zu bewältigen

Der Flugverkehr hat bis zu Beginn des Jahres 2020 stark zugenommen und ist im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln besonders klimaschädlich. Dennoch wird Flugverkehr in der EU und in Österreich stark subventioniert. Um die Erderhitzung bremsen zu können, ist der Flugverkehr auf ein ökologisch verträgliches Maß zu begrenzen.

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Ökosoziale Steuerreform: Wann, wenn nicht jetzt?

Wir erleben den größten wirtschaftlichen Strukturbruch seit Jahrzehnten. Die finanzielle Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand ist bereits jetzt mehr als doppelt so groß, wie nach der Finanzkrise 2008-2009. Weitere Konjunkturbelebungsmaßnahmen sind absehbar. Wann, wenn nicht jetzt, sind zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen? Ein Baustein dieser Rahmenbedingungen ist die vereinbarte ökosoziale Steuerreform. Im Bereich Verkehr wird an Teil 1 (Flugticketabgabe, NoVA, Lkw-Maut, Dienstwagen-Privileg, Pendelpauschale und Tanktourismus) bereits gearbeitet. Im Sinne der Planungssicherheit sollte auch der für das Jahr 2022 angekündigte Teil 2 der ökosozialen Steuerreform vorgezogen werden – der beinhaltet die Umsetzung einer CO2-Bepreisung. Österreich muss dabei das Rad nicht neu erfinden, den Praxistest haben zahlreiche andere Staaten bereits erfolgreich bestanden.

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