Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Klimaneutrale Mobilität braucht Energie

Von Ulla Rasmussen VCÖ-Verkehrspolitik

Die Europäische Union soll im Jahr 2050 klimaneutral sein, Österreich schon im Jahr 2040. Das hat natürlich Signalwirkung für den Verkehrssektor, der weit davon entfernt ist, klimaneutral und unabhängig vom Erdöl zu sein. Einige Großstädte haben das Ziel zu ihrem gemacht. So will Kopenhagen schon im Jahr 2025 klimaneutral sein, Oslo und Zürich im Jahr 2030. Paris will bis zum Jahr 2024 die Mobilität ohne Diesel betreiben und bis 2030 auch ohne Benzin. Großstädte haben gute Voraussetzungen, um die klimaneutrale Mobilitätswende voranzutreiben. Die wachsende Anzahl an zu befördernden Menschen macht U-Bahn und Straßenbahn sowie aktive Mobilität unumgänglich. Es ist wegen des begrenzten Platzes schlicht unmöglich, auf Automobilität zu setzen, egal ob fossil angetrieben oder nicht. Was nicht vergessen werden darf: Klimaneutrale Mobilität braucht erneuerbare Energien. Auch für die städtische Mobilität ist der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen notwendig. Die Erzeugung muss nicht in der Stadt sein, die Stadt soll sich aber darum kümmern.

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