Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ-Magazin 2020-01 Städte müssen Vorreiter bei Klimaneutralität sein

Die autodominierte Stadt hat ausgedient. In immer mehr europäischen Städten werden bisher von privaten Kfz besetzte Plätze den Menschen als Raum zurückgegeben. In Bern werden die  Pkw-Parkplätze um 8.500 reduziert.

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Arbeitswege auf Klimakurs bringen

Arbeitswege sind werktags in Österreich der häufigste Wegzweck und werden großteils mit dem Pkw erledigt. Arbeitswege sind ein wichtiger Hebel, um insgesamt die Klimaverträglichkeit des Verkehrs zu verbessern. Da es sich beim alltäglichen Weg zum Arbeitsplatz um eingeübte Routinen handelt, sind starke Anreize und Informationen notwendig, um Veränderungen des Mobilitätsverhaltens zu erreichen.

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