Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Energiewende im Verkehr – erneuerbar und elektrisch

Der Verkehr in Österreich ist nach wie vor von importiertem Erdöl abhängig. Und der Energiebedarf ist in den vergangenen Jahren statt zu sinken weiter gestiegen. In der VCÖ-Publikation „Energiewende im Verkehr – erneuerbar und elektrisch“ wird anhand von zahlreichen Daten sowie nationalen und internationalen Good Practice-Beispielen gezeigt, welche Entwicklungen und Rahmenbedingungen es braucht, um eine Energiewende im Verkehr zu erreichen.

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