Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ-Factsheet: Parkraumbewirtschaftung für Mobilitätswende nutzen

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (September 2021) – Anfang der 1990er-Jahre wurden in Wien flächendeckende Gebühren für das Abstellen von Pkw im öffentlichen Raum eingeführt. Ab dem Jahr 2022 wird die Parkraumbewirtschaftung auf alle Wiener Bezirke ausgeweitet. Internationale Beispiele zeigen, dass weiteres Potenzial besteht.

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Foto: VCÖ

Verkehr in Europa - Energieinfrastruktur für die Verkehrswende

Energieinfrastruktur für die Verkehrswende - Kommentar von Ulla Rasmussen, VCÖ-Verkehrspolitik.

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