Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

Zurück zur Übersicht

Ende der Freiflüge auf Klimakosten

Dass das Fliegen so billig ist und rasant zunimmt, ist unter anderem eine Folge von Steuerbegünstigungen und fehlender Kostenwahrheit. Während die Bahn für den Strom Energieabgaben zu zahlen hat und Autofahrer für Diesel und Eurosuper Mineralölsteuer zahlen, machte die Steuerbegünstigung von Kerosin im Jahr 2018 allein in Österreich rund 490 Millionen Euro aus, wenn vom Mineralölsteuersatz auf Benzin ausgegangen wird. Im Zeitraum 2010 bis 2018 förderte Österreich den Flugverkehr so indirekt in Summe mit fast 3,8 Milliarden Euro, wie eine Analyse des VCÖ zeigt.

Mehr dazu

VCÖ-Factsheet: Klimaziele nur mit mehr aktiver Mobilität erreichbar

Im Jahr 2018 sind in Österreich die CO2-Emissionen des Verkehrs zum vierten Mal in Folge gestiegen. Die Klimaziele verlangen, dass bis zum Jahr 2030 die Treibhausgas-Emissionen um ein Drittel reduziert werden. Aktive Mobilität bietet ein großes Potenzial das zu erreichen.

Mehr dazu