Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Platzsparendes E-Carsharing

Das „Weezl“ ist ein geschlossenes, ressourcenschonendes, platzsparendes und wendiges E-Fahrzeug mit drei Rädern, das zwei Personen Platz bietet.

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Foto: Zwei Weezl-Leihfahrzeuge neben drei Personen, die für das Foto posieren

Energieeffizient Wohnen

In den Jahren 2017 bis 2022 wird im „Sonnengarten Limberg“ am Rand von Zell am See ein Wohnbau mit Fokus auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Mobilität errichtet.

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Foto: Wohnbau im Sonnengarten Limberg