Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Warum die E-Mobilität nicht auf den Wasserstoff-Durchbruch warten kann

In der Diskussion rund um das E-Auto wird häufig auf die Vorteile von Antriebskonzepten mit Wasserstoff als Energiequelle verwiesen. Die Hoffnung vieler beim Wasserstoff-Auto ist: So wie bisher kann an der Zapfsäule schnell für eine große Reichweite getankt werden - statt Benzin oder Diesel dann Wasserstoff beziehungsweise Treibstoffe auf Wasserstoffbasis.
Andere verweisen auf den Vorteil von Wasserstoff, kurzzeitig überschüssigen Ökostrom, etwa in einer sehr windigen Nacht, mittels Wasserstofferzeugung verwerten und speichern zu können.

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