Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

Zurück zur Übersicht

Frankreich ist Vorreiter bei Retrofitting

Im Jahr 2020 hat Frankreich als erstes EU-Land einen gesetzlichen Rahmen für Retrofitting geschaffen. Hersteller von Umrüstsätzen müssen diese anhand eines umgebauten Prototyps genehmigen lassen und spezielle Einbaubetriebe für den Umbau schulen.

Mehr dazu
Symbolbild

VCÖ-Fachveranstaltung: Energie- und Ressourcenverbrauch des Verkehrs reduzieren

Ein Drittel von Österreichs Gesamtenergiebedarf werden für Mobilität und Gütertransport benötigt, so viel wie von keinem anderen Sektor, macht der VCÖ aufmerksam. Innerhalb des Verkehrs ist der Kfz-Verkehr der größte Energiefresser und für 87 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Der Energie- und Ressourcenverbrauch des Verkehrs kann deutlich reduziert werden, wie die VCÖ-Fachveranstaltung am 13. Februar 2025 mit Vorträgen unter anderem aus Norwegen, Deutschland und Brüssel und mehr als 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigte.

Mehr dazu
Darstellung: Energie im Verkehr