Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ-Analyse zeigt: Von Spritpreisbremse profitieren Besserverdienende am stärksten

VCÖ (Wien, 2. Oktober 2026) – Haushalte mit einem Monatseinkommen von mehr als 5.000 Euro tanken fast dreieinhalb Mal so viel Sprit wie Haushalte mit einem Monatseinkommen von bis zu 2.200 Euro, zeigt eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Konsumerhebung der Statistik Austria. Das Gießkannenprinzip führt dazu, dass Besserverdienende deutlich stärker von der Spritpreisbremse profitieren als Wenigverdienende. Sinnvoller und sozial gerechter wäre eine bedarfsorientierte Unterstützung. Gleichzeitig braucht es rasch Maßnahmen zur Reduktion des Spritverbrauchs, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ.

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Foto: Zapfhahn, welcher ein Diesel-Auto betankt.