Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ: Nach Abschaffung der NoVA für Diesel-Transporter ist Anteil der E-Transporter stark zurückgegangen

VCÖ (Wien, 8. Oktober 2025) – Die Treibhausgasemissionen von Klein-Lkw sind in Österreich seit dem Jahr 1990 um 68 Prozent auf zuletzt mehr als 1,7 Millionen Tonnen gestiegen und damit prozentuell stärker als der CO2-Ausstoß des Verkehrs insgesamt. Bei der Reduktion der CO2-Emissionen der Klein-Lkw ist die Erhöhung des Elektro-Transporter Anteils eine zentrale Maßnahme, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Doch nach der Abschaffung der NoVA für Diesel-Klein-Lkw per 1. Juli 2025 ist der Anteil der Elektro-Transporter eingebrochen: Nach 18 Prozent im 1. Halbjahr fiel ihr Anteil im Juli auf sechs Prozent und im August auf acht Prozent. Der VCÖ weist darauf hin, dass in den Niederlanden bereits 83 Prozent der neuzugelassenen Klein-Lkw nur mit Strom fahren.

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