Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Erstmals in einem Bezirk mehr als 50% E-Pkw-Anteil

Bei Neuwagen erreicht Wien-Mariahilf als erster Bezirk Österreichs mehr als 50% E-Pkw. Daten aller Bezirke hier

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Mobilitätsgespräch 2025: Faire und effiziente Mobilität mit Daten und KI

Beim 7. Mobilitätsgespräch lag der Fokus auf den Herausforderungen und Chancen von großen Mengen an Daten, KI und Fairness in der Mobilität. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Mobilität fair und effizient gestaltet wird. Von Data Gap, Datenschutz, Mobility Data Space, Green AI, autonomes Fahren bis hin zu Kooperationen und Wir-System.

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