Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Mehr Grünraum in Städten fördert aktive Mobilität und Lebensqualität

Im Jahr 2024 wurde die sogenannte „Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ auf europäischer Ebene beschlossen. Dieses Gesetz ist eine Chance, die Klimaresilienz in Österreich zu erhöhen, aber auch die aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu stärken.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ: Selbstfahrende Busse haben das Potenzial, das Angebot für die Fahrgäste zu verbessern

VCÖ (Wien, 22. Juli 2025) – Selbstfahrende Fahrzeuge sind auf den Straßen angekommen. In dutzenden Städten Europas werden autonome Busse im Linienbetrieb getestet. Diese Technologien können etwa im ländlichen Raum oder Stadtumland das öffentliche Mobilitätsangebot verbessern, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Zentral dabei ist, dass diese Angebote Teil des Öffentlichen Verkehrs sind. Zudem braucht es rasch gesetzliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass im Interesse der Bevölkerung die Automatisierung das öffentliche Mobilitätsangebot nachhaltig verbessert und nicht verschlechtert.

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Foto (c) iStock_com_Marcus_Lindstrom