Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Nachhaltige Mobilität als Wirtschaftsfaktor

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VCÖ: Österreich hat beim Straßenverkehr dritthöchsten Pro-Kopf CO2-Ausstoß der EU

VCÖ (Wien, 21. November 2024) – Im EU-Vergleich verursacht der Kfz-Verkehr in Österreich im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den dritthöchsten Treibhausgas-Ausstoß, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Europäischen Umweltagentur zeigt. Österreich zählt aber zu den elf EU-Staaten die den Pro-Kopf-Treibhausgas-Ausstoß des Straßenverkehrs seit dem Jahr 2015 reduziert haben. Innerhalb Österreichs hat Wien im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den niedrigsten Treibhausgas-Ausstoß des Verkehrs. In allen Bundesländern sind die klimaschädlichen Emissionen des Verkehrs höher als im Jahr 1990. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen gegen den Lkw-Transit sowie verstärktes Mobilitätsmanagement bei Unternehmen, Freizeiteinrichtungen und Tourismusregionen.

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Foto: Bernhard Mittelbach