Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Selbstfahrender Bus fährt im Linienbetrieb

In Stavanger, Norwegen, fährt seit dem Jahr 2022 erstmals in Europa ein autonomer Bus im herkömmlichen Linienbetrieb. Dabei fährt der elektrische Bus mit Platz für 50 Fahrgäste durch das Stadtzentrum und auch durch einen Tunnel. Auf einer vier Kilometer langen vorprogrammierten Strecke fährt er als regulärer Teil des Straßenverkehrs.

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Symbolbild

Mehr Grünraum in Städten fördert aktive Mobilität und Lebensqualität

Im Jahr 2024 wurde die sogenannte „Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ auf europäischer Ebene beschlossen. Dieses Gesetz ist eine Chance, die Klimaresilienz in Österreich zu erhöhen, aber auch die aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu stärken.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash