Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ zum EU-Klimaziel: EU braucht mehr Tempo beim Klimaschutz, weniger Tempo auf der Straße

VCÖ (Wien, 2. Juli 2025) - Der Vorschlag der EU-Kommission für das Klimaziel 2040 ist enttäuschend. So gut das Ziel einer 90 %-igen Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2040 klingt, so schlecht sind die Ermöglichung von internationalen Klimazertifikaten, CO2-Entnahmen und sektorübergreifender Anrechnung, stellt der VCÖ fest. Damit bremst die EU-Kommission beim Klimaschutz, anstatt das Tempo zu erhöhen.

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Grafik: Hellgrüner Hintergrund mit weißen Linien, welche eine Erdkugel sowie Pfeile darstellen