Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ: Budget bringt leider Rückschritte für klimaverträgliche Mobilität

VCÖ (Wien, am 13. Mai 2025) – Das künftige Budget bringt für eine klimaverträgliche und effiziente Mobilität Rückschritte statt der dringend notwendigen Fortschritte, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Während die Normverbrauchsabgabe für Klein-Lkw und Pick-ups gestrichen und der Pendlereuro verdreifacht wird, wird im Öffentlichen Verkehr, bei der Rad-Infrastruktur und der Elektro-Mobilität gespart. Während das Klimaticket massiv verteuert wird, bleiben die klimaschädlichen Förderungen, wie etwa die Steuerbegünstigung von Diesel, weiter bestehen.

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Grafik: Euro-Zeichen auf einem gelben Hintergrund

Radbasisnetz mit klarer Förderung in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich hat im Zeitraum 2020 bis 2024 eine gemeindeübergreifende, regionale Radverkehrsplanung erstellt. So wurde in 37 Potenzialregionen mit Unterstützung von externen Planungsbüros und gemeinsam mit den 190 involvierten Gemeinden ein „Radbasisnetz Niederösterreich“ erarbeitet.

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Symbolbild