Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Zukünftige Herausforderungen für die Straßeninfrastruktur

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (März 2025) – Bau und Instandhaltung der Infrastruktur ist eine Kernaufgabe der Verkehrspolitik. Viele Tunnel, Brücken und Straßen stammen aus der Nachkriegszeit, eine Sanierungswelle steht bevor. Dazu kommen Kosten zur Schadensbeseitigung durch häufiger werdende Extremwetter-Ereignisse. Die Finanzierung stellt Bund, Länder und Gemeinden schon heute vor große Herausforderungen.

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Geschwindigkeitsanzeige, die anzeigt, dass zu schnell gefahren wird

VCÖ: Auf Österreich Straßen rollt teure Sanierungswelle zu – zusätzlich steigen Klimaschäden stark

VCÖ (Wien, 12. März 2025) – Österreichs Straßennetz ist mehr als 128.000 Kilometer lang. Mit 14,5 Metern pro Kopf hat Österreich ein um zwei Drittel längeres Straßennetz als die Schweiz. Bei der heutigen VCÖ-Fachveranstaltung wiesen Expertinnen und Experten darauf hin, dass aufgrund des Alters der Straßen, Brücken und Tunnel die Sanierungskosten für Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren stark steigen werden. Zusätzlich nehmen die Reparaturkosten durch Klimaschäden stark zu. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert, dass die Sanierung des bestehenden Netzes im Interesse der Mobilität der Bevölkerung und der Verkehrssicherheit absoluten Vorrang vor dem Bau neuer Straßen erhält.

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