Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

Zurück zur Übersicht

VCÖ: Klimaschädliche Subventionen im Verkehr steigen im nächsten Jahr um mindestens 160 Millionen Euro

VCÖ (Wien, 19. Juni 2025) – Statt zu sinken werden die klimaschädlichen Subventionen im Verkehr aufgrund der Budgetmaßnahmen der Bundesregierung steigen, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Nach rund 2,4 Milliarden Euro im Vorjahr werden es im kommenden Jahr durch die Abschaffung der NoVA für Klein-Lkw und die Verdreifachung des Pendlereuros um mindestens 160 Millionen Euro sein. Angesichts des in Österreich besonders stark fortschreitenden Klimawandels fordert der VCÖ den Abbau der klimaschädlichen Förderungen und verstärkte Maßnahmen für die Verbesserung des klimafreundlichen Mobilitätsangebots.

Mehr dazu

Aus der Forschung – Stefanie Peer

Der Öffentliche Raum spielt eine zentrale Rolle.

Mehr dazu