Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Radbasisnetz mit klarer Förderung in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich hat im Zeitraum 2020 bis 2024 eine gemeindeübergreifende, regionale Radverkehrsplanung erstellt. So wurde in 37 Potenzialregionen mit Unterstützung von externen Planungsbüros und gemeinsam mit den 190 involvierten Gemeinden ein „Radbasisnetz Niederösterreich“ erarbeitet.

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Symbolbild

Weniger Steuern für Diesel-Transporter – ein teurer Rückschritt

Es ist geplant, mit 1. Juli 2025 für Lkw-Transporter der Klasse N1 mit Verbrennungsmotor die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abzuschaffen. Seit Juli 2021 sind Elektro-Transporter von der NoVA befreit, um für Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes auf emissionsfreie Transporter umzusteigen. Der Anteil der Elektro-Transporter hat sich von zwei Prozent im Jahr 2020 auf neun Prozent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Mit der NoVA-Befreiung für alle Transporter der Klasse N1 fällt dieser wirksame Anreiz weg.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash