Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Öffentlicher Verkehr: Die Zukunft ist jetzt

Der Öffentliche Verkehr hat längst alles, was es für hohe Qualität und Effizienz braucht.

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VCÖ: Außerhalb Wiens Ost-West-Gefälle beim Privat-Autobesitz

VCÖ (Wien, 5. März 2025) Im Landeshauptstadt-Vergleich hat Wien mit 284 die mit Abstand wenigsten Privat-Autos pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, vor Innsbruck und der Stadt Salzburg, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Eine niedrige Autobesitzrate ist ein Zeichen für ein umfassendes, vielfältiges Mobilitätsangebot. Auch bei den Bundesländern gibt es außerhalb Wiens ein Ost-West-Gefälle beim Autobesitz privater Haushalte. Die Mobilitätorganisation VCÖ empfiehlt, an der Initiative Autofasten der katholischen und evangelischen Kirche teilzunehmen.

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Foto: Wolfgang Zajc