Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ zu Regierungsprogramm: Lichtblicke und Schattenseiten im Mobilitätsbereich

VCÖ (Wien, 27. Februar 2025) – Das heute präsentierte Regierungsprogramm enthält aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ Lichtblicke und Schattenseiten. Positiv sieht der VCÖ die Ziele zur weiteren Verbesserung und zum Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und der Rad-Infrastruktur sowie zur Verringerung der Autoabhängigkeit in ländlichen Regionen. Ein Rückschritt für das Ziel, die Mobilität für Bevölkerung und Umwelt nachhaltig zu verbessern, sind die Pläne für den massiven Straßenausbau. Dieser steht nicht nur im Widerspruch zu den Klimazielen, sondern verursacht neben hohen Kosten auch zusätzliche Verkehrsbelastungen für die Bevölkerung, stellt der VCÖ in einer ersten Stellungnahme fest.

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CO2-Grenzwerte für Unternehmensflotten als Boost für Europas Auto-Industrie

Ab heuer gelten für neu zugelassene Pkw und Vans in der EU niedrigere CO2-Grenzwerte. Fahrzeughersteller haben die Emissionen ihrer verkauften Fahrzeugflotte durch den Verkauf von effizienteren Fahrzeugen schrittweise bis zum Jahr 2035 auf null Gramm CO2 je Kilometer zu reduzieren. Die aktuelle Regelung betrifft lediglich die Autohersteller. Was fehlt sind verbindliche Ziele für große Unternehmen, die viele Fahrzeuge anschaffen. Solche Ziele hätten zwei zentrale Vorteile: die raschere Senkung der CO2-Emissionen des Verkehrs und die Stärkung der europäischen Automobilindustrie.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash