Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Maren Urner - direkt gefragt

„Nach dem Wofür statt dem Wogegen fragen“

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VCÖ: Nach S-LINK-Aus Öffentlichen Verkehr im Raum Salzburg rasch und umfassend verbessern

VCÖ (Wien, 11. November 2024) - Die Bevölkerung hat sich gestern bei der Befragung mit 53,2 Prozent gegen den S-LINK ausgesprochen. Um die Staus sowie die Verkehrsbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren, sind im Ballungsraum Salzburg nun andere Maßnahmen nötig, die das öffentliche Verkehrsangebot und die Alternativen zum Pkw verbessern, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Es braucht in der Stadt Salzburg rasch Intervallverdichtungen bei den Bussen sowie deutlich mehr Busspuren, häufigere Stadt-Umland Verbindungen auf der Schiene und auch mit Schnellbus-Linien sowie Radschnellverbindungen ist die Verkehrssituation zu verbessern. Zudem ist sowohl von den Unternehmen als auch von Freizeiteinrichtungen Mobilitätsmanagement umzusetzen.

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Foto: Salzburg AG