Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ: CO2-Emissionen des Verkehrs im 1. Halbjahr leicht gesunken

VCÖ (Wien, 18. Oktober 2024) – Im 1. Halbjahr wurde in Österreich weniger Sprit getankt und damit sind auch die CO2-Emissionen des Verkehrs erneut gesunken, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Insgesamt flossen um rund 140 Millionen Liter weniger Treibstoffe in die Tanks, die CO2-Emissionen gingen um fast 350.000 Tonnen zurück, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Kraftstoffverbrauchsdaten des BMK zeigt. Hält die Entwicklung im 2. Halbjahr an, dann wird der Verkehr heuer knapp mehr als 19 Millionen Tonnen CO2 verursachen und damit um fast 40 Prozent mehr als noch im Jahr 1990. Der VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs und damit auch der CO2-Emissionen.

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Foto: Zapfhahn, welcher ein Diesel-Auto betankt.

Flächenverbrauch des Verkehrs und Bodenversiegelung reduzieren

Ein großer Teil der versiegelten Fläche dient dem Verkehr. Die problematischen Folgen treten immer stärker zu Tage. Es braucht Maßnahmen gegen weitere Versiegelung und eine Trendumkehr in Richtung Entsiegelung.

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