Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Flächenverbrauch des Verkehrs und Bodenversiegelung reduzieren

Ein großer Teil der versiegelten Fläche dient dem Verkehr. Die problematischen Folgen treten immer stärker zu Tage. Es braucht Maßnahmen gegen weitere Versiegelung und eine Trendumkehr in Richtung Entsiegelung.

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Stadtwald statt Kreisverkehr

Im Jahr 2021 wurde in Paris der „Plan Arbre“ beschlossen – ein umfassender Begrünungsplan mit dem Ziel, bis zum Jahr 2026 rund 170.000 neue Bäume zu pflanzen. Dazu gehört auch das Vorhaben, mehrere Stadtwälder anzulegen. Im Juni 2024 wurde der erste am „Place de Catalogne“ fertiggestellt.

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Symbolbild