Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Klimafitter Begegnungsort statt Parkplatz

Der Gemeinderat Tulln beschloss 2021 die Umgestaltung des rund 8.000 Quadratmeter großen, bis dahin als Parkplatz genutzten und zu 80 Prozent versiegelten Nibelungenplatzes. Die Bevölkerung entschied sich in einem Beteiligungsprozess für die größtmögliche Umgestaltung, die von Mai 2023 bis Juni 2024 umgesetzt wurde.

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Rückwidmung bringt Stadtwald

Im Zentrum von Wieselburg wurde im Jahr 2022 eine rund 6.000 Quadratmeter große, als Bauland gewidmete Fläche von der Stadtgemeinde aufgekauft, in Grünland rückgewidmet und in einen „Stadtwald“ umgestaltet. Es wurden 100 Bäume sowie mehr als 350 Sträucher und Stauden gepflanzt.

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