Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ: In Österreichs Landeshauptstädten ist Verkehr für ein Drittel der versiegelten Flächen verantwortlich

VCÖ (Wien, 21. März 2024) – In Österreichs Landeshauptstädten sind Verkehrsflächen für ein Drittel der versiegelten Flächen verantwortlich, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Versiegelte Flächen, wie Straßen und Parkplätze, heizen sich an Hitzetagen besonders stark auf und verschärfen für die Bevölkerung die gesundheitsschädliche Hitzebelastung. Gehsteige, die in der prallen Sonne liegen, werden für viele, wie etwa ältere Menschen oder chronisch Kranke unbenützbar, ihre Mobilität wird damit eingeschränkt. Der VCÖ betont, dass es verstärkte Maßnahmen braucht, um den öffentlichen Straßenraum an den Klimawandel anzupassen.

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Foto: Sarah Duit

Aus der Forschung - Takeru Shibayama

Japan zeigt, wie Bahntickets auch bei hoher Nachfrage erschwinglich bleiben

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