Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ: Lkw-Verkehr auf Autobahnen verursacht durch CO2, Lärm und Abgase jährlich mehr als 500 Millionen Euro an Kosten

VCÖ (Wien, 9. Oktober 2023) - Das fehlende Verursacherprinzip beim Lkw-Transport kommt dem Transitland Österreich teuer, weist der VCÖ auf eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts hin. Allein auf Autobahnen und Schnellstraßen verursachte der Lkw-Verkehr im Vorjahr durch CO2-Ausstoß, Lärm und Luftschadstoffe externe Kosten in der Höhe von mehr als 500 Millionen Euro, für heuer ist laut Umweltbundesamt mit rund 560 Millionen Euro zu rechnen. Nur ein Teil davon wird durch den ab dem Jahr 2024 geltenden CO2-Mautaufschlag abgedeckt.

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Klimaneutral wohnen und sich fortbewegen ist möglich

Siedlungsstruktur wirkt sich auf den Energieverbrauch aus. Wohnen ist ein Energiefresser – insbesondere in ländlichen Gegenden. Lösungsmodelle wie Energiegemeinschaften stärken auch den Faktor E-Mobilität.

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