Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Gesellschaftliche Kosten des Verkehrs reduzieren

Die VCÖ-Publikation stellt die gesellschaftlichen Kosten des Verkehrs dar und beleuchtet auch jene ökonomischen Instrumente, die das Mobilitätsverhalten heute in eine den Klimazielen entgegengesetzte Richtung treiben, wie etwa die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen, die unsoziale Pendelpauschale oder die Steuerbegünstigung von Diesel.

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Offener Brief an EU-Parlament: Keine zusätzliche Nachfrage nach Erdgas schaffen!

In der EU-Regulierung zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) ist der Ausbau von Gas-Tankstellen für den Lkw-Verkehr vorgesehen. Auch massive Investitionen in eine LNG-Tankinfrastruktur sind im AFIR-Vorschlag vorgesehen, obwohl diese Technologie aus mehreren Gründen für einen klimaverträglichen europäischen Lkw-Verkehr eine untergeordnete Rolle spielen wird. In einem offenen Brief von VCÖ und 16 weiteren NGOs aus Europa werden EU-Parlament und der EU-Verkehrsministerrat aufgefordert, die Vorgaben für den  Aufbau von Flüssiggas-Infrastruktur zu streichen.

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Foto: Sarah Duit