Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ-Fachkonferenz: E-Kerosin allein kann Flugverkehr nicht auf Klimakurs bringen

Wien (3. Februar 2022) – Am Weg zum Klimaziel ist die Dekarbonisierung des Flugverkehrs eine besonders große Herausforderung. Der Ausstieg aus fossilem Flugtreibstoff und Umstieg auf E-Kerosin ist dabei alternativlos. Bei der VCÖ-Fachkonferenz wiesen heute die Fachleute darauf hin, dass die Umstellung auf E-Kerosin aus erneuerbarer Energie zu beschleunigen ist, aber darüber hinaus auch weitere Maßnahmen nötig sind, wie eine verursachergerechte Bepreisung und politische Vorgaben wie etwa CO2-Obergrenzen. Zentral ist auch, dass künftig weniger geflogen wird als im Vor-Covid-Jahr 2019.

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VCÖ: Überdimensionierte Stadtstraße aus Verkehrssicht nicht nötig, aber im krassen Widerspruch zu Klimazielen

VCÖ (Wien, 1. Februar 2022) - Die Räumung des Protestcamps löst nicht das Problem, dass die überdimensionierte Stadtstraße im krassen Widerspruch zu den Klimazielen und Mobilitätszielen der Stadt steht, betont der VCÖ. Nur Dialog führt zu konstruktiven und guten Lösungen, sieht der VCÖ die Stadtregierung gefordert. Aus Verkehrssicht ist die überdimensionierte Stadtstraße nicht notwendig, weil es erstens bessere Lösungen gibt und zweitens bessere Lösungen braucht, die im Einklang mit den Mobilitätszielen und Klimazielen der Stadt stehen, betont der VCÖ. Der VCÖ weist auf den rechtlichen Ausweg hin, den das ÖKOBÜRO bereits aufgezeigt hat.

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