Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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VCÖ-Factsheet: Anschlussbahnen reaktivieren für Gütertransport mit Zukunft

Die Anzahl der aktiven Anschlussbahnen nimmt in Österreich laufend ab. Während jedes Betriebsgelände standardmäßig einen öffentlich finanzierten Straßenanschluss erhält, bleiben Unternehmen auf einem Großteil der Kosten für Anschlussbahnen sitzen. Ein Umdenken tut not.

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VCÖ-Factsheet: Ausbau der Infrastruktur auf Klimakurs bringen

Das Angebot bestimmt die Nachfrage – das gilt insbesondere für den Ausbau der Infrastruktur im Verkehr. Was heute an Straßen und Schienen gebaut wird, ist Teil des Verkehrssystems der kommenden Generation und muss kompatibel mit der Erreichung der Klimaziele sein.

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