Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Früheres Aus für Verbrennungsmotoren notwendig

Der Ausstieg aus Verbrennungsmotoren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wurde auf EU-Kommissionsebene bereits beschlossen. Alle verkauften Neufahrzeuge in der EU sollen ab dem Jahr 2035 emissionsfrei sein. Details der Verordnung werden nun verhandelt. Etliche Staaten Europas haben bereits einen früheres Ende für neue Pkw mit Diesel- oder Benzin-Motor beschlossen, wie etwa Norwegen ab dem Jahr 2025 sowie Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden und Slowenien ab dem Jahr 2030. Österreich zählt zu jener kleiner werdenden Gruppe an Staaten, die noch kein Ausstiegsziel beschlossen haben.

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Grafik: VCÖ 2021

Von Mikro-Hub und KombiBus zu E-Lkw

Im Jahr 2019 wurden 784 Millionen Tonnen Güter durch Österreich transportiert, der Großteil davon auf der Straße. Beim VCÖ-Mobilitätspreis ausgezeichnete Projekte zeigen klimaverträgliche Lösungen für Logistik, Transport und Güterverkehr.

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