Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Das Rückgrat der klimaverträglichen Verkehrswende

2021 wurde EU-weit zum „Jahr der Bahn“ erklärt und auch die heimische Politik hat erkannt, dass nur ein massiver Schienenausbau die „Verkehrswende“ ermöglichen kann. Um die Klimaziele erreichen zu können, müssen jahrzehntelange Verspätungen schleunigst aufgeholt werden.

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VCÖ-Factsheet: Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene attraktivieren

2021 ist das „Europäische Jahr der Schiene“ und damit auch des Schienengüterverkehrs. Um Kosten bei Nichterreichen der Klimaziele zu vermeiden, braucht es eine Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die Schiene. Die verladende Wirtschaft braucht dafür Anreize und Unterstützung.

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Foto: : RCG Prax-Huber