Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Mehr Platz für bewegungsaktive Mobilität

Ausreichend Platz für aktive Mobilität, öffentlicher Raum mit hoher Aufenthaltsqualität und sichere, attraktive Bereiche für das Gehen und Radfahren sind für unsere Gesundheit wichtig, um Bewegung in den Alltag zu integrieren. Die Publikation „Mehr Platz für bewegungsaktive Mobilität“ zeigt in Text und Grafiken auf, was dringend umzusetzen ist, um Straßen für Gehende und Radfahrende neu zu denken. Good-Practice-Beispiele aus dem In- und Ausland machen Mut zur Nachahmung.

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