Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Zwölf Prozent Radverkehr im nordischen Winter

Schon seit den 1970er-Jahren fokussiert sich die Stadt Oulu in Finnland darauf, dem Radverkehr ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen.

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Foto: Drei radfahrende und eine gehende Person überqueren im Winter eine Brücke in Oulu

Straßenumbau für das Klima

Im Forschungsprojekt BlueGreenStreets der HafenCity Universität Hamburg werden seit dem Jahr 2019 in Hamburg und Berlin gemeinsam mit der jeweiligen Stadt klimawandelresiliente Maßnahmen erprobt.

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Foto: Straße in Hamburg, auf welcher Bäume gepflanzt wurden. Man kann einen Sitzbereich im Freien eines Restaurants erkennen.