Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Wasser statt Stadtautobahn

In den 1970er-Jahren wurde in der Stadt Utrecht in den Niederlanden der wasserführende „Catharijnesingel“, Teil der Stadsbuitengracht, für den Bau einer Autobahn zugeschüttet.

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Foto: Vergleich einer Luftaufnahme in Utrecht. Links sieht man eine zugeschüttete Fläche, welche als Straße verwendet wurde, rechts den Fluss, der sich nun dort befindet

Immer mehr E-Busse in Österreichs Städten

In Wien-Siebenhirten bauen die Wiener Linien ein E-Kompetenzzentrum für 52 Batteriebusse, mit dem Ziel, sieben Linien auf Null-Emission-Busse umzustellen.

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Foto: Abgasfreier Bus der Graz Linien